DIE GUTACHTERIN OBERLAND GARMISCH-PARTENKIRCHEN
FAQS
Wissenwertes
WANN WIRD EIN GUTACHTEN BENÖTIGT?
Es gibt viele Gründe warum ein Gutachten benötigt wird. In der Praxis werden bei Steuer- und Vermögensfragen, bei Erbschaften, Schenkungen oder Scheidungen sowie bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie Gutachten gefordert. Für private Zwecke zur Feststellung der Vermögenswerte greifen unsere Kunden auf unsere fachkundige Expertise zurück.
Zwingend benötig wird ein ausführliches Gutachten immer bei gerichtlichen Auseinandersetzungen darunter auch Zwangsversteigerungen sowie bei Angelegenheiten des Nachlassgerichtes oder des Betreuungsgerichts. Zu hoch angesetzte Werte des Finanzamts, bei der Übertragung des Betriebs- oder Privatvermögens und zu finanzwirtschaftlichen Zwecken wie Bilanzierung gemäß HGB ist ein Verkehrswertgutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen unabdingbar
Ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB wird vom Finanzamt anerkannt und ist gerichtsfest
WAS IST DAS SACHWERTVERFAHREN
Der Sachwert setzt sich aus dem Bodenwert und dem Bauwert des Gebäudes zusammen. Die Immobilie dient nicht der Erzielung einer Rendite, sondern wird üblicherweise vom Eigentümer genutzt. Die Immobilienbewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern erfolgt nach dem Sachwertverfahren.
WAS IST DAS ERTRAGSWERTVERFAHREN
Das Ertragswertverfahren wird bei Immobilien eingesetzt, bei denen die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund steht, somit bei Eigentumswohnungen oder Mehrfamilienhäusern.
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